Artikel | 04/16/2026 08:01:12 | 4 min Lesezeit

Kunststoffverpackungen für WISA®-Sperrholz erfüllen die EU Recyclinganforderungen früher als geplant

Anu Ritvanen

Redakteurin, Tulus

Die neue EU-Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsabfälle verschärft ab 2030 die Anforderungen an Kunststoffverpackungen. Bereits Ende 2025 bestanden Stretchfolien für WISA®Sperrholz- und Furnierprodukte zu mindestens 35 Prozent aus Recyclingkunststoff aus Verbraucherabfällen. Proaktive Entwicklung stellt die Verpackungsqualität und die Einhaltung der neuen Anforderungen sicher.

Die Menge an Kunststoffverpackungsabfällen ist in der EU im vergangenen Jahrzehnt deutlich gestiegen. Lautdem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) fielen im Jahr 2023 durchschnittlich 35,3 Kilogramm Kunststoffverpackungsabfall pro Einwohner an. Das sind rund sechs Kilogramm mehr als zehn Jahre zuvor. Insgesamt entstehen in der EU jährlich 15,8 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfall. Dies entspricht rund 19,8 Prozent aller Verpackungsabfälle. Die EU will den Anstieg der Verpackungsabfälle unter anderem durch den verstärkten Einsatz von Recyclingmaterial eindämmen.

35 Prozent des Kunststoffs müssen aus recycelten Verbraucherabfällen stammen

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ersetzt die bisherige Richtlinie und gilt in allen Mitgliedstaaten. Ab 2030 müssen Kunststoffverpackungen mindestens 35 Prozent Post-Consumer-Rezyklat (PCR) enthalten.

Laut Kaisa Herranen, die als Director Product Stewardship bei UPM für die unternehmensweite Umsetzung der Verpackungsverordnung zuständig ist, handelt es sich im Kern um Marktzugangsvoraussetzungen.

„Wenn die Verpackung eines Produkts die Anforderungen nicht erfüllt, darf es nicht auf dem EU-Markt platziert werden. Verpackungen und die zugehörige Konformitätsdokumentation sind ein wesentlicher Bestandteil der Sperrholzprodukte von UPM Plywood. Der Anteil von Recyclingkunststoff in unseren Verpackungsmaterialien erreichte bereits 2025 in allen unseren Werken das geforderte Niveau.“ 

Neue Stretchfolie ist noch widerstandsfähiger 

UPM Plywood verwendet Kunststoff-Stretchfolien hauptsächlich für Sperrholz- und Furnierpakete in Finnland und Estland.

Im Jahr 2024 begann UPM Plywood mit der Einführung einer Stretchfolie, die 30 Prozent Post-Industrial-Rezyklat (PIR) aus Nebenströmen der Kunststoffproduktion enthielt. Nachdem dann die regulatorischen Anforderungen weiter präzisiert wurden, verlagerte sich der Fokus auf Post-Consumer-Rezyklat. Bei der Einführung von Recyclingmaterial wurde eng mit  dem  Verpackungsmateriallieferanten zusammengearbeitet.

„Verpackungen mit Recyclingmaterial müssen in der Produktion funktionieren und die Produkte genauso zuverlässig schützen wie herkömmliche Lösungen. Gemeinsam mit unseren Produktionsteams haben wir in unseren Werken neue Materialien getestet“, sagt Katri Karvinen, Solution Owner, Production, UPM Plywood.

Die Tests bestätigten unter anderem die Haltbarkeit der Verpackungen und ihre Leistung auf den Verpackungslinien. Auch die Sicherheit während Transport und Nutzung wurde geprüft, unter anderem durch Kipptests.

Das Verpackungsmaterial hat sich als mindestens genauso leistungsfähig wie herkömmliche Materialien erwiesen – in mancher Hinsicht schnitt es sogar besser ab. Darüber hinaus entspricht der Preis von Stretchfolie aus Post-Consumer-Rezyklat etwa dem von Primärrohstoffen. 
„Je mehr Post-Consumer-Rezyklat zur Verfügung steht, desto besser können die Hersteller UPM Plywood kosteneffizient mit Stretchfolie versorgen “, sagt Sari Loippo, Sourcing Manager, UPM Plywood. 

Proaktives Handeln verhindert Störungen und zusätzliche Kosten

Die PPWR gilt EU-weit, jedoch beeinflussen Recyclingfähigkeit und Materialwahl auch EPR‑Gebühren (erweiterte Produzentenverantwortung) sowie weitere nationale Regulierungsmechanismen. Durch rechtzeitiges Handeln lassen sich Situationen vermeiden, in denen Verpackungslösungen kurzfristig geändert werden müssen oder Verzögerungen und Engpässe zusätzliche Kosten verursachen.

„Wenn die Verpackungslösungen bereit stehen, bevor die Fristen in Kraft treten, sind die Lieferketten und praktischen Prozesse bereits etabliert. Das unterstützt auch unsere Kunden bei der Vorbereitung auf die zukünftigen Anforderungen “, so Karvinen.

Die Umsetzung der PPWR erfolgt schrittweise, und es werden noch ergänzende, klärende Vorschriften erwartet. Aktuell ist geplant, die Recyclingziele bis 2040 auf 65 Prozent zu steigern.

„Wir arbeiten bereits frühzeitig auf die nächste Etappe hin“, sagt Karvinen.

UPM Plywood beobachtet die regulatorischen Entwicklungen genau und verbessert seine Verpackungslösungen kontinuierlich. Ziel ist eine langfristige, effiziente Zusammenarbeit mit Kunden und Vertriebspartnern. . 

 

 
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