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Artikel 14.6.2017 0:00 EEST

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Die EU-Bauproduktenverordnung ist seit dem 1. Juli 2013 in Kraft. Seitdem müssen alle Produkte die dauerhaft tragend verwendet werden eine vorschriftsmäßige CE-Kennzeichnung haben. Des Weiteren muss die Leistungserklärung, in der die Produkteigenschaften aufgelistet sind, für Verbraucher leicht zugänglich sein. Eine standardisierte Leistungserklärung erleichtert die Arbeit von Designern und Handwerkern, da alle notwendigen Informationen in einem einzelnen Dokument zu finden sind. Somit ist es auch einfacher, die Produkte verschiedener Hersteller zu vergleichen.

 

Die CE-Kennzeichnung muss sich in Form eines Stempels, Aufklebers oder dergleichen auf dem Produkt befinden. Wenn die Kennzeichnung nicht direkt auf dem Produkt angebracht werden kann, sollte sie auf der Verpackung oder den Versanddokumenten vermerkt werden. Bei unbeschichtetem WISA-Sperrholz wird die CE-Kennzeichnung normalerweise direkt auf die Platte gedruckt. Bei beschichtetem Sperrholz befindet sich die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung. Die Kennzeichnung findet sich außerdem auf den Versanddokumenten und der Rechnung.

 

UPM001CPR = WISA-Spruce Thickply
UPM002CPR = WISA-Spruce Thinply
UPM007CPR = WISA-Birch, WISA-Wire, WISA-Form Birch, WISA-Hexa

 

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